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![]() Daimler DZVR 21 Schupo-Sonderwagen |
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Soweit bekannt, einziger erhalten gebliebener Aufbau eines gepanzerten Fahrzeuges aus der Zeit der Weimarer Republik. Die Bestimmungen des Friedensvertrages von Versailles (28.6.1919) erlaubten der Reichsregierung nicht, die Reichswehr mit Panzerkampfwagen auszurüsten. Aufgrund der innenpolitischen Unruhen und der gefährdeten deutschen Ostgrenzen in der Anfangszeit der Weimarer Republik, gestatteten die alliierten Siegermächte den Besitz von 150 Straßenpanzerwagen, die aber ausschließlich für den polizeilichen Einsatz zum Aufrechterhalten der Ordnung im Innern eingesetzt werden durften (Zusatzvertrag von Boulogne vom 20.7.1920). Als Bewaffnung wurden lediglich 2 sMG erlaubt. Die Schutzpolizei übernahm daraufhin 50 Straßenpanzerwagen, die unmittelbar nach Ende des 1. Weltkrieges gebaut worden waren. Für die 100 neuzubeschaffenden Fahrzeuge übernahm das Reichsministerium des Innern den Entwurf und den Bau. Dabei mußte zwei weiteren Auflagen der Alliierten genügt werden, die vorschrieben, daß die Straßenpanzerwagen vorrangig zum Straßenkampf und nur in zweiter Linie auch für Uberlandfahrten geeignet sein sollten. Zwischen 1921 und 1925 wurden die Schupo-Sonderwagen von drei verschiedenen Firmen produziert. Charakteristisch für diese Fahrzeuge war ihre hohe Bauweise, die ein Erklettern erschweren sollte und die schwere Ausführung des Fahrzeuges im Frontbereich, um damit auch Barrikaden beiseite schieben zu können. 1928 standen 72 dieser Fahrzeuge im Dienst der preußischen Schutzpolizei und weitere 38 bei Polizeieinheiten anderer deutscher Länder. Eine unbewaffnete Version dieses Fahrzeuges fand später als gepanzerter Mannschaftstransportwagen Verwendung. Er war allerdings nicht feldverwendungsfähig. |
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30 March, 1999 |
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