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Orden und Ehrenzeichen in der Bundesrepublik Deutschland ab 1951

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Wie jeder demokratische Staat benötigt auch die Bundesrepublik Deutschland ein äußeres Zeichen, um die Leistungen der Staatsbürger für das Gemeinwohl anzuerkennen und um ausländische Staatsgäste ehren zu können. Mit dem am 7. September 1951 durch den damaligen Bundespräsidenten Th. Heuss gestiftete Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde eine Auszeichnung "für Leistungen, die im Bereich der politischen, des wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten" und für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland geschaffen.

Strenge Verleihungsbedingungen sollen den hohen und besonderen Stellenwert dieses Ordens, der als Großkreuz, Großes Verdienstkreuz, Verdienstkreuz und Verdienstmedaille verliehen wird, gerecht werden.

Soldaten der Bundeswehr können mit diesem Orden ausgezeichnet werden als Anerkennung für besondere Verdienste um das allgemeine Wohl, nicht aber als Zeichen ihrer Pflichterfüllung im Dienst.

Neben dem deutschen Bund stifteten die Länder der Bundesrepublik Deutschland eine Anzahl ziviler Orden- und Ehrenzeichen. Dies entspricht dem föderativen Prinzip und soll den Besonder- und Eigenheiten der Bundesländer genügen. Die niedersächsische Landesregierung schuf am 27. März 1961 den Niedersächsischen Verdienstorden zur Würdigung für Verdienste um das Land Niedersachsen. Er wird als Großes Verdienstkreuz, Verdienstkreuz und Verdienstkreuz am Bande verliehen.

Neben Orden wurden weitere Ehrenzeichen in Form von Sportehrenzeichen, Feuerwehr-Ehrenzeichen, Rettungsmedaillen und Ehrenzeichen für besondere Anlässe (z. B. Sturmflutkatastrophe) gestiftet.

Die Soldaten der Bundeswehr als "Staatsbürger in Uniform" können mit diesen zivilen Orden und Ehrenzeichen beliehen werden, wenn staatsbürgerliche, kulturelle, caritative oder sonstige Leistungen sichtbar gewürdigt werden sollen.

Mit dem Gesetz überTitel, Orden und Ehrenzeichen (Ordensgesetz) vom 26. Juli 1957 wurde die Rechtsgrundlage für das gesamte Auszeichnungswesen der Bundesrepublik, einschließlich der Behandlung der Auszeichnungen des lll. Reiches geschaffen. Das Ordensgesetz regelt die Wiederzulassung der meisten Auszeichnungen des 2. Weltkrieges in einer geänderten Form, bei der das Hakenkreuz als nationalsozialistisches Emblem fehlt. Nicht zugelassen wurden u.a. Friedensauszeichnungen, Parteiauszeichnungen und die Auszeichnungen, die an den Spanischen Bürgerkrieg erinnerten.

Soldaten der Bundeswehr dürfen die zugelassenen Kriegsauszeichnungen in der geänderten Form tragen.

Erst zum 25jährigen Bestehen der Bundeswehr im Jahre 1980 wurde wieder ein vorwiegend militärisches Ehrenzeichen für die Soldaten der Bundeswehr durch den damaligen Bundesverteidigungsminister Hans Apel gestiftet.

Ehrenmedaille und Ehrenkreuz

Das Ehrenzeichen soll Ausdruck besonderer Anerkennung für treue Pflichterfüllung während eines längeren Zeitraumes oder für eine hervorragende Einzeltat sein. Es wird als Ehrenmedaille und als Ehrenkreuz in Bronze, Silber und Gold verliehen. Die Verleihung erfolgt unabhängig vom Status und Dienstgrad des Soldaten. Einschränkend werden nur gewisse Mindestdienstzeiten vorgeschrieben.

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