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Deutsche Orden und Ehrenzeichen 1740 bis 1921

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Auszeichnungen (Orden und Ehrenzeichen) sind äußeres Zeichen einer besonderen Ehrung und Anerkennung durch das Staatsoberhaupt—bis 1918 die jeweiligen Monarchen in den deutschen Einzelstaaten. Sie zeigen für jedermann sichtbar eine besondere Leistung des Ordensträgers für das Gemeinwesen an. Sie unterstreichen persönliches Ansehen und Würde und sind ein wesentliches Mittel dem menschlichen Bedürfnis nach Anerkennung zu entsprechen. Daher die oftmals aufwendige und kostbare Gestaltung der Auszeichnungen.

Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts gab es ausschließlich Orden, deren Verleihung dem Adel und Offizieren vorbehalten war. Dies entsprach ihrer gesellschaftlichen Stellung und dem besonderen Treueverhältnis zum Monarchen.

Erst im Zuge der Befreiungskriege zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden Ehrenzeichen auch zur Auszeichnung von Unteroffizieren und Mannschaften eingeführt.

Das am 10. März 1813 gestiftete "Eiserne Kreuz" ist ein solches Ehrenzeichen, das unabhängig von Stand und Rang verliehen wurde.

Die Berücksichtigung des Standes bei der Verleihung von Auszeichnungen wurde bis zum Ende des 1. Weltkrieges beibehalten. So wurde die höchste preußische Tapferkeitsauszeichnung der Orden "Pour le merite" ausschließlich an Offiziere verliehen, während herausragende persönliche Tapferkeit für alle anderen Soldaten in Preußen mit dem "MilitärVerdienstkreuz in Gold"—dem Pour le merite für Unteroffiziere—ausgezeichnet wurde.

Die zwischen 1813 und 1918 gestifteten Auszeichnungen geben viele militärgeschichtliche Einblicke. So spiegeln sie den nationalen Befreiungskampf gegen Napoleon, die Restauration nach 1848, das preußische Hegemoniestreben, militärische Koalitionen und auch das koloniale Engagement des Deutschen Reiches wieder.

Die Vielzahl der verschiedenen Tapferkeits- und Militärverdienstauszeichnungen, Kriegsdenkmünzen und Errinnerungskreuze und Dienstauszeichnungen ist darin begründet, daß die einzelnen Landesherren das Reservatrecht hatten, eigene Auszeichnungen zu stiften.

Erst ab 1871 wurden einige Ehrenzeichen vom Kaiser gestiftet, die an alle deutschen Kontingente verliehen wurden. Dazu gehörten die Kriegsdenkmünze 1870, das während des 1. Weltkrieges gestiftete Verwundetenabzeichen und verschiedene Abzeichen für besondere Verwendungen (MilitärFlugzeugführerabzeichen).

Nach 1918 verbot die Weimarer Verfassung im Artikel 109 die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen durch den Staat. Allerdings wurden im Artikel 175 solche Orden und Ehrenzeichen ausgenommen, die für Verdienste in den Kriegsjahren 1914-1918 verliehen werden sollten. Daher wurden Kriegsauszeichnungen bis 1925 weiterverliehen, und drei Erinnerungszeichen neu gestiftet.

Eines davon war das am 13. Juli 1921 vom Reichswehrminister gestiftete "Kampfwagen-Abzeichen", das nur 99 mal verliehen wurde.

Die staatliche Enthaltsamkeit bei der Stiftung von Auszeichnungen nach 1918 wurde von privaten Vereinigungen, Freikorpsführern und Traditionsgemeinschaften ausgeglichen, die eine große Anzahl inoffizieller Erinnerungs- und Teilnahmeabzeichen stifteten.

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